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Eintrag im Geburtenregister nach §4 SBGG bestätigt – Mein Name ist amtlich Ike Aaren Hadler

Am 25. März 2025 habe ich gemäß §4 des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) meine Erklärung zur Änderung des Vornamens und Löschung des alten Geschlechtseintrags beim Standesamt eingereicht. Vorher war ich am 20. März beim Standesamt in Hamburg Bergedorf bei meinem zweiten Termin meinen Willen zu bestätigen.

Nach anfänglicher Ablehnung durch das zuständige Amt und einer umfangreichen dienstlichen Beschwerde wurde diese ablehnende Entscheidung in der Folgewoche nun zurückgenommen.

Am 6. April 2025 erhielt ich die schriftliche Bestätigung:

Mein Name Ike Aaren Hadler sowie die Löschung des Geschlechtseintrags wurden in mein Geburtenregister eingetragen und umgesetzt!

Diese Anerkennung ist ein bedeutender Schritt auf meinem Weg der Selbstbestimmung, Identität und Würde. Mein Dank gilt allen, die mich unterstützt haben – und all jenen, die den Mut finden, ihren Weg ebenfalls zu gehen.

Kontakt:

contact@jcmi.eu | www.jcmi.eu

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