Bestattung & Erbe
Wer stellt den zweiteiligen Totenschein aus? Wofür wird welcher Teil davon benötigt?
Es gibt einen zweiteiligen Totenschein. Ein Teil belegt wann wer wo gestorben ist und der andere Teil sagt auch, woran in etwa. Wenn wer im Krankenhaus oder daheim eines natürlichen Todes stirbt, bekommt ziemlich schnell von einem Arzt den Totenschein, bzw. für Behörden wird der ausgestellt. Der allgemeine rein informative Teil geht dann auf dem schnellsten Wege zum örtlichen Standesamt. Der andere geht ans Gesundheitsamt, das gerne weiß woran wer starb, für den Infektionsschutz etc.
Wird aber wegen unklarer Todesursache eine Obduktion durch die Staatsanwaltschaft verlangt, so wird der Leichnam in die nächste Rechtsmedizin transportiert, dort untersucht und der Facharzt/Ärzt*in stellt am Ende den Totenschein aus.
Der Teil der dann zum Standesamt ging, braucht dieses um die Sterbeurkunde zu erstellen. Und aus verschiedenen Quellen, optimaler Weise von Angehörigen, Hinterbliebenen kommt der Wunsch auf diese Urkunde anzufordern. Denn diese wird benötigt um das Testament zu eröffnen, an ein Bankkonto, in die Wohnung oder Eigenheim zu gelangen, um beim Grundbuchamt den Eigentümer auf den Erben abzuändern, Rentenversicherung will die haben um zu ermitteln ob wer noch etwas, aber weniger bekommt (Witwenrente), Versicherungen und KFZ-Zulassungsänderung.
Angenommen der 85 jährige Ehemann stirbt und hatte ein angenehmes Vermögen. Die etwas jüngere Ehepartnerin ist Erbin, hat aber kein eigenes Vermögen. Nur mittels Sterbeurkunde bekommt sie Zugriff auf sein Bankkonto und somit auf das Geld. Und genau dieses Geld wird für die Bestattung benötigt!
Da gibt es so ein Gesetz, das Bestattungsgesetz das vorschreibt, dass ab offizeller Bekanntgabe des Todes soll die Bestattung binnen 9 Tagen passieren. Nur zwingende Verzögerungen dürfen dieses Zeitfenster auslaufen lassen. Eine rechtsmedizinische Obduktion wäre sowas, wenn dadurch erst später der Totenschein ausgestellt wird. Oder Feiertage kommen dazwischen und verhindern es zwingend und nachvollziehbar.
Nur was ist wenn die Rechtsmedizin den Totenschein nicht an das Standesamt sendet? Weder ein dafür extra beauftragter Bestatter, noch ein bevollmächtigter Angehöriger bekommt dann die Sterbeurkunde.
Ab dem Tag an dem den Hinterbliebenen mitgeteilt wird, dass die Bestattung erfolgen kann und soll, durch das Krankenhaus oder Rechtsmedizin, muß auch der Totenschein ans Standesamt gehen.
Ich hoffe das passiert dann durch einen verlässlichen Boten, nicht mittels der Deutschen Post! Und warum nicht digital?!? Wir sind im 21. Jahrhundert!
Angenommen die Rechtsmedizin sendet wegen unbekanntem Grund den Totenscheint nicht an das Standesamt. Durch Freigabe muß es einen geben, denn ohne den Totenschein darf auch kein Bestatter aktiv werden. Der braucht den allgemeinen Teil, weil es so Gesetz ist.
Wenn die Erben und dadrunter der für die Bestattung Verantwortliche klar mitbekommt, dass der Totenschein nicht das Standesamt erreicht, nicht losgesendet wurde, wrum sollte dann dieser die Bestattung beauftragen? Denn der Bestatter rührt sich nicht ohne daran auch zu profitieren! Ohne Sterbeurkunde kein Zugriff aufs Erbe, somit kein Geld für die Bestattung.
Wie kann es sein dass der Leichnam durch die Staatsanwaltschaft freigegeben wurde, dann aber kein Totenschein erstellt wird und dieser nicht zum Standesamt gesendet wird? Staatsanwalt ist angewiesen dass ein Patologe seine Untersuchung beendet und dann auch komplett den Totenschein ausstellt. Das gehört zusammen, so wie den Mund zu öffen um zu sprechen!
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